Welche Kosten kommen neben der reinen Miete auf mich zu?
Das Wort „Nebenkosten“ ist vielen Mietinteressenten ein Begriff, doch nicht immer ist klar, was alles dazu zählt. Mit den Kosten für Heizung, Strom und Wasser ist es nicht getan.
Auch die Wartung des Aufzugs, die Reinigung des Treppenhauses, die Müllabfuhr o.ä. muss gegebenenfalls anteilig mitgetragen werden. Die genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Die Nebenkostenabrechnung selbst müssen Sie maximal zwölf Monate nach der Abrechnungsperiode vorliegen haben.